Der Anzeigenvertrag kommt mit Veröffentlichung der Anzeige auf der von LF MEDIA betriebenen Web-Seite zustande. LF MEDIA wird ein Inserat dann nicht freischalten bzw. ein Inserat unverzüglich sperren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass es inhaltlich gegen die guten Sitten, oder aktuelle Gesetze verstößt, rechtsradikale Inhalte verbreitet werden, es vulgäre, sexistische oder pornographische Inhalte hat, Geschlechtsverkehr mit Schwangeren beworben bzw. angeboten wird, ungeschützter Geschlechtsverkehr beworben wird, das Inserat Markennamen, zu deren Nutzung der Nutzer nicht berechtigt ist, enthält, es sich um Inserate handelt, die Rechte Dritter verletzen, oder andere Gründe der Freischaltung entgegenstehen.
Der Umfang des Vertrags ergibt sich aus dem vom Anzeigenkunden gewählten und auf dem umseitigen Vertragsformular vermerkten oder vom Kunden sonst bei Auftragserteilung gekennzeichneten Leistungspaket. Als Zusatzleistungen können jederzeit während der Laufzeit des Anzeigenvertrags die auf der aktuellen Preisliste vermerkten Leistungen in Auftrag gegeben werden. Für diese vom Anzeigenkunden beauftragten Zusatzleistungen, die über das gebuchte Leistungspaket hinaus gehen, fallen Kosten gemäß der bei Buchung aktuell gültigen Preisliste an, diese sind mit Erbringung der Leistung fällig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Für die vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen gelten diese AGB entsprechend, ein Vertrag über die Erbringung der vom Anzeigenkunden beauftragten Zusatzleistungen kommt mit Erbringung der jeweiligen Leistung durch LF MEDIA zustande.
Der Wechsel zu einem anderen Leistungspaket ist mit Zustimmung von LF MEDIA jederzeit zum Ende des gewählten Abrechnungszeitraums möglich.
Für den Inhalt, die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen vom Anzeigenkunden zur Verfügung gestellten Text-, Bild- und Filmunterlagen trägt allein der Anzeigenkunde die Verantwortung. Bildunterlagen sind im Grafik- / Dateiformat "Joint Photographic Experts Group" (JPEG / JPG) zur Verfügung zu stellen, Filmunterlagen im Format .MP4 (Videocodec: H.264, Ton: AAC, Auflösung: 320px x 240px). Die Dateigröße des Films ist auf maximal 4 MB pro Minute Laufzeit begrenzt, evtl. zur Untermalung genutztes Tonmaterial muss entweder selbst erstellt oder vom Urheber zur lizenz- bzw. kostenfreien gewerblichen Nutzung und öffentlichen Wiedergabe frei gegeben sein. Der Anzeigenkunde sichert mit Übermittlung des zu verwendenden Text-, Bild- und Filmmaterials zu, selbst über die erforderlichen Nutzungsrechte hieran zu verfügen und räumt LF MEDIA die für eine Veröffentlichung der übermittelten Bilder und Filme auf deren Internetseiten sowie die zur Erfüllung sonstiger Aufträge des Anzeigenkunden erforderlichen Nutzungsrechte ein.
LF MEDIA wird ein Inserat dann nicht freischalten bzw. ein Inserat unverzüglich sperren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass es inhaltlich gegen die guten Sitten, oder aktuelle Gesetze verstößt, rechtsradikale Inhalte verbreitet werden, es vulgäre, sexistische oder pornographische Inhalte hat, Geschlechtsverkehr mit Schwangeren beworben bzw. angeboten wird, ungeschützter Geschlechtsverkehr beworben wird, das Inserat Markennamen, zu deren Nutzung der Nutzer nicht berechtigt ist, enthält, es sich um Inserate handelt, die Rechte Dritter verletzen, oder andere Gründe der Freischaltung entgegenstehen.
Die Ablehnung von Inhalten obliegt LF MEDIA.
Der Anzeigenkunde ist verpflichtet, LF MEDIA von Ansprüchen Dritter freizustellen, die gleich aus welchem Rechtsgrund aus der Ausführung des Anzeigenauftrages oder der Erbringung sonstiger Leistungen gegen LF MEDIA erwachsen. Die auf einer der Seiten von LF MEDIA veröffentlichten Anzeigen dürfen nicht bei mit LF MEDIA in direktem Wettbewerb stehenden Unternehmen veröffentlicht werden. Von LF MEDIA im Auftrag des Anzeigenkunden erstellte Bilder, Filme, Graphiken, Werbetexte oder sonstige urheberrechtsschutzfähige Leistungen bleiben im Eigentum von LF MEDIA und dürfen ohne Zustimmung von LF MEDIA nicht Unternehmen überlassen werden, die mit LF MEDIA in direktem Wettbewerb stehen.
Der Beginn kann vom Anzeigenkunden zeitlich vereinbart werden oder erfolgt spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der vom Kunden für die Anzeigenveröffentlichung oder sonst in Auftrag gegebenen Leistung geschuldeten Vergütung auf einem der Konten von LF MEDIA. LF MEDIA behält sich vor, diesen Zeitraum zu verlängern, insbesondere wenn Verzögerungen durch den Anzeigenkunden infolge des Inhalts der Anzeige verursacht werden oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anlieferung des Film-, Bild-, Textmaterials oder Logos vorliegen.
Bei Veröffentlichung der Anzeige im Internet auf einer der Seiten von LF MEDIA bis zum 15. eines Monats beginnt der Abrechnungszeitraum mit diesem Monat, bei späterer Veröffentlichung der Anzeige beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Folgemonat.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jeweils zum Ende des gewählten Abrechnungszeitraums erfolgen.
Der Anzeigenkunde kann die in Auftrag gegebene Anzeige während der vereinbarten Vertragslaufzeit inhaltlich abändern, sofern die gewünschten Änderungen LF MEDIA zumutbar und ohne größeren Aufwand realisierbar sind. Änderungswünsche bzgl. der in Auftrag gegebenen Anzeige werden über die LF MEDIA-Servicehotline entgegengenommen oder können vom Anzeigenkunden selbst über dessen persönlichen Kundenaccount durchgeführt werden.
Der Anzeigenkunde hat jederzeit das Recht, festzulegen, für welchen Zeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit seine Anzeige in einem der Informationsportale von LF MEDIA dem Zugriff Dritter unterliegt. Der Anzeigenkunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit verlangen, dass seine Anzeige für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages aus den Informationsportalen von LF MEDIA entfernt und Dritten nicht (mehr) zugänglich gemacht wird. Eine zeitweise Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Veröffentlichung der Anzeige auf Verlangen des Anzeigenkunden hat jedoch keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht des Anzeigenkunden, dieser bleibt weiterhin zur Entrichtung der für die gesamte Laufzeit fälligen Vergütung verpflichtet.
Sollte sich nach Veröffentlichung der Anzeige auf einer der Internetseiten von LF MEDIA herausstellen, dass die Anzeige oder deren Veröffentlichung im Internet ganz oder in Teilen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt oder sonst zu Haftungsansprüchen gegen LF MEDIA führen könnte, so ist LF MEDIA unter Beibehaltung des vollen Vergütungsanspruchs berechtigt, die Anzeige wieder aus ihren Internetseiten zu entfernen oder inhaltlich zu modifizieren.
Sollte LF MEDIA nach Veröffentlichung der Anzeige durch richterliche oder behördliche Anordnung verpflichtet werden, die Anzeige ganz oder in Teilen von ihren Internetseiten zu entfernen, behält sie ebenfalls ihren vollen Vergütungsanspruch. Der Anzeigenkunde ist in diesem Fall zusätzlich verpflichtet, sämtliche mit der richterlichen / behördlichen Anordnung zusammenhängende Kosten zu übernehmen.
Der Anzeigenkunde zahlt für die Anzeigenschaltung die Vergütung, die auf der jeweils aktuell gültigen Preisliste für das jeweils gebuchte Paket ersichtlich ist, es sei denn, es ist auf dem Anzeigenauftrag etwas anderes schriftlich vereinbart worden. Die Vergütung wird mit Beauftragung der Anzeige oder sonstigen Leistung zur Zahlung fällig.
Die erste Rechnung wird mit dem Anzeigenauftrag gestellt und an den Anzeigenkunden ümittelt, die Zahlung wird gegen Rechnungsstellung und Quittierung bar entgegengenommen oder erfolgt per Einzahlung oder Überweisung auf ein Konto von LF MEDIA oder per Einzugsermächtigung, die spätestens bei Rechnungsübergabe mit dem Anzeigenkunden vereinbart wird. Folgerechnungen werden gemäß dem gebuchten Paket (monatlich / quartalsweise / halbjährlich o. ä.) erstellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich ist jeweils der bei Rechnungsstellung aktuelle gültige Listenpreis.
Sollte der Einzug der offenen Forderung fehlschlagen, etwa weil das vom Anzeigenkunden angegebene Konto keine ausreichende Deckung aufweist, so trägt der Anzeigenkunden alle mit dem fehlgeschlagenen Versuch des Forderungseinzugs sowie alle mit der weiteren Durchsetzung der Forderung verbundenen Kosten. Der Anzeigenkunde kommt automatisch 10 Werktage nach Fälligkeit der Forderung ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. LF MEDIA ist in diesem Fall berechtigt, die vom Anzeigenkunden in Auftrag gegebene Anzeige wieder von der Internet-Seite zu entfernen sowie unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
Alternativ dazu kann der Kunde ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt fünf Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.
LF MEDIA haftet nicht bei Einwirkung höherer Gewalt (Naturereignissen), kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, nicht selbst verschuldeten Server- und Internetproblemen usw., wenn dies zur Nichteinhaltung des Anzeigenvertrages führt.
LF MEDIA übernimmt keine Haftung bei Missbrauch der Internetseite durch Angriffe auf die Systeme durch Dritte (z.B. Hacker) oder bei zeitlichen Ausfällen und Störungen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen. Des weiteren haftet LF MEDIA nicht für Schäden, die durch die unbefugte Verwendung einer veröffentlichten Anzeige oder eines Teils einer solchen durch Dritte entstehen. LF MEDIA weist den Anzeigenkunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, zu verhindern, dass die Bestandteile einer im Internet veröffentlichten Anzeige ganz oder in Teilen von hierzu unbefugten Dritten kopiert und verwertet werden.
LF MEDIA kann die ununterbrochene Nutzbarkeit der Internetseite nicht garantieren und übernimmt keine Haftung für zeitliche Ausfälle beim Internet-Provider; bei Ausfällen von mehr als 24 Stunden verlängert sich lediglich die dementsprechende Laufzeit des Anzeigenvertrages.
LF MEDIA kann für Fehler nicht aufkommen, die durch die Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoftware oder Hardware (z.B. Browser) zustande kommen.
LF MEDIA haftet bei von ihr zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Anzeige oder Fehlerhaftigkeit sonstiger beauftragter Leistungen nur, wenn dadurch der Zweck der Anzeige oder sonstigen Leistung stark beeinträchtigt wird. Der Anzeigenkunde hat dann das Recht auf Behebung des Mangels bzw. Schaltung einer neuen Anzeige. Sollte die Mangelbeseitigung oder die erneute Anzeigenschaltung trotz mehrfacher Versuche nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zum Erfolg führen, kann der Anzeigenkunde vom mangelhaft ausgeführten Auftrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Anzeigenkunden nicht zu.
LF MEDIA haftet außer bei Personenschäden nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von LF MEDIA, ihres Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sofern nicht vertragswesentliche Pflichten oder Garantieübernahmen betroffen sind.
LF MEDIA haftet nicht für Mängel der von ihr geschuldeten Leistung, die - insbesondere nach dem Stand der Technik - zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht erkennbar oder vermeidbar waren, sowie für Schäden, die durch solche Mängel verursacht werden, oder für sonstige nicht vorhersehbare Schäden.
Der Anzeigenkunde ist verpflichtet, LF MEDIA von Ansprüchen Dritter frei zustellen, die gleich aus welchem Rechtsgrund aus der Ausführung des Anzeigeauftrages oder der Erbringung sonstiger Leistungen gegen LF MEDIA erwachsen. Die von LF MEDIA veröffentlichen Anzeigen dürfen weder ganz, noch in Teilen bei Unternehmen veröffentlich werden, die mit LF MEDIA in direktem Wettbewerb stehen.
Der Anzeigenkunde verpflichtet sich, keine unverlangten Werbesendungen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) an Dritte zu verschicken, die einen wie auch immer gearteten Hinweis auf LF MEDIA enthalten. Der Anzeigenkunde wird LF MEDIA jedweden Schaden ersetzen, der durch oder in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Verpflichtung entsteht sowie LF MEDIA von sämtlichen in Zusammenhang mit einem solchen Verstoß stehenden Ansprüchen Dritter freistellen.
LF MEDIA respektiert die Rechte Dritter und hat größtes Interesse daran, rechtsverletzende Inserate nicht zu veröffentlichen.
Sollte LF MEDIA Rechte, am eigenen Bild, Namensrechte, Markenrechte) verletzen, bittet LF MEDIA um Mitteilung und Begründung, warum das Inserat Rechte verletzt sowie entsprechende Nachweise, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse des Verletzten bzw. seines Bevollmächtigten, sowie eine eidesstattliche Versicherung des Nutzers, dass die gemachten Informationen zutreffen.